Umsatzsteuer- und Zollrecht
Aufgrund der stetigen Zunahme grenzüberschreitenden Handels mit Gütern und Dienstleistungen, vor allem innerhalb der EU, gewinnt die Beratung bei umsatzsteurrechtlichen Fragestellungen mit Auslandsbezug sowie beim Zollrecht zunehmend an Bedeutung. Die immer umfangreicher werdenden gesetzlichen Regelungen erfordern zudem ein gesteigertes Bewusstsein für die damit verbundenen steuerrechtlichen Auflagen.
Besonders Änderungen der Richtlinie 2006/112/EC (ehemals 6. EU-Richtlinie) erfordern umfassende Kenntnisse des Umsatzsteuerrechts. Nur so können wir auf eventuelle Änderungen entsprechend reagieren und unsere Mandanten kompetent beraten. Unsere Aufgabengebiete sind die folgenden:
- Unterstützung bei Voranmeldungen und bei Bearbeitung von Bescheiden
- Unterstützung bei zollrechtlichen Anmeldungen, Erklärungen und Meldungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen
- Beratung und Unterstützung bei Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuerrückerstattung aus dem In- und Ausland
- Konfliktberatung, Rechtsbeistand und -vertretung