Internationales Steuerrecht

In Zeiten zunehmend globaler Geschäftsaktivitäten ist bei der Unternehmensbesteuerung eine globale Strategie zunehmend auch bei mittelständisch geprägten Unternehmen mit Auslandsaktivitäten unabdingbar.

Da auch in der Zukunft die Veränderung sowohl der steuerlichen Gesetzgebung, als auch der sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Staaten, in denen ein international tätiges Unternehmen seine Standorte hat, eine konstante Rolle bei der Steuerberatung spielt, verfolgen wir die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Meinungsentwicklung in den maßgeblichen Jurisdiktionen sowie die Entwicklungen innerhalb und außerhalb der EU und halten unsere Mandanten mit aktuellen Informationen und Lösungsansätzen stets auf dem Laufenden.

Unsere Beratungsschwerpunkte bei der internationalen Steuerberatung liegen in den folgenden Bereichen:

Grenzüberschreitender Unternehmenskauf und –verkauf

  • Erarbeitung von steuerlich optimalen Konzepten
  • Abstimmung mit der anwaltlichen Beratung mit der Kanzlei Allgaier, Justa & Partner, um somit umfassende Transaktionsberatung „aus einer Hand“ zu gewährleisten
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen für die relevanten Veranlagungszeiträume

Internationale Strukturierung von Unternehmensaktivitäten zur Steueroptimierung

  • Rechtsformwahl (Betriebsstätte, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft)
  • Standortwahl von Holdinggesellschaften
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Unterstützung und Betreuung bei Betriebsprüfungen mit internationalen Sachverhalten

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